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   VGH Bayern, 25.05.2021 - 24 ZB 21.943, 24 ZB 21.946, 24 ZB 21.947   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,19709
VGH Bayern, 25.05.2021 - 24 ZB 21.943, 24 ZB 21.946, 24 ZB 21.947 (https://dejure.org/2021,19709)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.05.2021 - 24 ZB 21.943, 24 ZB 21.946, 24 ZB 21.947 (https://dejure.org/2021,19709)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2021 - 24 ZB 21.943, 24 ZB 21.946, 24 ZB 21.947 (https://dejure.org/2021,19709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 45 Abs. 2 S. 1, § 41 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b, § 5 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 36 WaffG; BJagdG § 17 Abs. 1 S. 2, § 18 Abs. 1
    Widerruf seiner Waffenbesitzkarte - Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften von Waffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers eines Jagdscheins im Hinblick auf die Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels unter dem Waschbecken in der Gästetoilette

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Waffenbesitz- und Erwerbsverbot; Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins; Unzuverlässigkeit; Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften; Unsachgemäßer Umgang mit und leichtfertige Verwendung von Waffen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Bayreuth, 30.10.2015 - B 1 K 15.345

    Widerruf der Waffenbesitzkarte bei nachträglichem Verlust der waffenrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 24 ZB 21.943
    Soweit der Kläger geltend macht, das Verwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen, dass, anders als in den vom Verwaltungsgericht zitierten Urteilen (vgl. VG Bayreuth, U.v. 30.10.2015 - B 1 K 15.345 - juris; VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325 - juris), vorliegend Dritte keine Kenntnis vom Aufbewahrungsort des Schlüssels hatten und es sich bei der rein hypothetischen Möglichkeit, von dem Schlüsselversteck Kenntnis zu erlangen, um keine Tatsache im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG handele, führt sein Einwand nicht zu einer Zulassung.

    Soweit der Kläger das Verfahren als besonders rechtlich schwierig ansieht, weil - anders als in den vom Erstgericht zitierten Urteilen (vgl. VG Bayreuth, U.v. 30.10.2015 - B 1 K 15.345; VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325, beide juris) - in dem hiesigen Verfahren Dritte keine Kenntnis von dem Schlüsselversteck hatten, wird auf die obigen Ausführungen unter Ziffer 2.1.1 verwiesen.

  • VG Ansbach, 03.12.2003 - AN 15 K 03.00325
    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 24 ZB 21.943
    Soweit der Kläger geltend macht, das Verwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen, dass, anders als in den vom Verwaltungsgericht zitierten Urteilen (vgl. VG Bayreuth, U.v. 30.10.2015 - B 1 K 15.345 - juris; VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325 - juris), vorliegend Dritte keine Kenntnis vom Aufbewahrungsort des Schlüssels hatten und es sich bei der rein hypothetischen Möglichkeit, von dem Schlüsselversteck Kenntnis zu erlangen, um keine Tatsache im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG handele, führt sein Einwand nicht zu einer Zulassung.

    Soweit der Kläger das Verfahren als besonders rechtlich schwierig ansieht, weil - anders als in den vom Erstgericht zitierten Urteilen (vgl. VG Bayreuth, U.v. 30.10.2015 - B 1 K 15.345; VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325, beide juris) - in dem hiesigen Verfahren Dritte keine Kenntnis von dem Schlüsselversteck hatten, wird auf die obigen Ausführungen unter Ziffer 2.1.1 verwiesen.

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 24 ZB 21.943
    Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, gegebenenfalls heranzuziehenden gesetzlichen Beweisregeln oder sachwidriger Beweiswürdigung anzunehmen (BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - juris Rn. 39; B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 - juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2018 - 2 L 71/16

    Anforderung an die ortsübliche Bekanntmachung von Bebauungsplänen; ernstliche

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 24 ZB 21.943
    Mit Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung wird die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erst dann in Frage gestellt, wenn Gründe dafür aufgezeigt werden, dass die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Überzeugungsbildung fehlerhaft ist, etwa weil das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich von einem unzutreffenden bzw. auch unzureichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist (OVG LSA, B.v. 3.1.2018 - 2 L 71/16 - juris Rn. 15) oder die Beweiswürdigung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist.
  • VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340

    Vorwurf "rechtsextremistischer Aktivitäten" als Werturteil

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 24 ZB 21.943
    Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, gegebenenfalls heranzuziehenden gesetzlichen Beweisregeln oder sachwidriger Beweiswürdigung anzunehmen (BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - juris Rn. 39; B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 24 ZB 21.943
    Dementsprechend berührt jeder Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften zugleich die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit, jedenfalls im Sinn einer abstrakten Gefährdung (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2015 - 21 ZB 14.2690 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 22.01.2014 - 21 ZB 13.1781

    Erlaubnisfreie Waffen und Munition; Waffenverbot; Aufhebung; Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 24 ZB 21.943
    Für die Frage der Zuverlässigkeit darf ebenfalls auf die Vorschrift des § 5 WaffG zurückgegriffen werden, denn sie konkretisiert den Begriff der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2019 - 21 ZB 19.761 - juris Rn. 14; B.v. 8.1.2019 - 21 CS 18.657 - juris Rn. 15; B.v. 22.1.2014 - 21 ZB 13.1781 - juris; Lehmann/v. Grotthus, Aktuelles Waffenrecht, Stand April 2020, § 41 Rn. 23; Gerlemann in Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 41 Rn. 5).
  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 21 CS 18.657

    Waffenbesitzverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 24 ZB 21.943
    Für die Frage der Zuverlässigkeit darf ebenfalls auf die Vorschrift des § 5 WaffG zurückgegriffen werden, denn sie konkretisiert den Begriff der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2019 - 21 ZB 19.761 - juris Rn. 14; B.v. 8.1.2019 - 21 CS 18.657 - juris Rn. 15; B.v. 22.1.2014 - 21 ZB 13.1781 - juris; Lehmann/v. Grotthus, Aktuelles Waffenrecht, Stand April 2020, § 41 Rn. 23; Gerlemann in Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 41 Rn. 5).
  • VGH Bayern, 07.07.2015 - 21 ZB 14.2690

    Sportschütze; Waffenbesitzkarten; Widerruf; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 24 ZB 21.943
    Dementsprechend berührt jeder Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften zugleich die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit, jedenfalls im Sinn einer abstrakten Gefährdung (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2015 - 21 ZB 14.2690 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 21.10.2019 - 21 ZB 19.761

    Nichtzulassung der Berufung gegen waffenrechtliche Entscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 24 ZB 21.943
    Für die Frage der Zuverlässigkeit darf ebenfalls auf die Vorschrift des § 5 WaffG zurückgegriffen werden, denn sie konkretisiert den Begriff der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2019 - 21 ZB 19.761 - juris Rn. 14; B.v. 8.1.2019 - 21 CS 18.657 - juris Rn. 15; B.v. 22.1.2014 - 21 ZB 13.1781 - juris; Lehmann/v. Grotthus, Aktuelles Waffenrecht, Stand April 2020, § 41 Rn. 23; Gerlemann in Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 41 Rn. 5).
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